Kündigungsschutz unter Krankheits- und Frühverrentungs-Gesichtspunkten90.000 € Abfindung für Bankangestellte
10.09.18Ende gut, alles gut! Über 1 Jahr betreuten wir die Schalterangestellte eines Kreditinstituts, die offenbar aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme beim Bankenvorstand in Ungnade gefallen war.
Es sah so aus, daß sie nach Willen des Vorstands gehen sollte. Gekündigt wurde ihr aber noch nicht, das wäre auch nicht einfach umzusetzen gewesen.
Tricks von Arbeitgeberseite
Sie wandte sich zunächst an uns im Zuge eines Abänderungsverlangens des Arbeitgebers, mit dem sie in einen geringeren Entgelttarif eingruppiert worden war. Gleichzeitig erschien es unserer Mandantin deutlich so, dass ihr der Zugang zu betrieblichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erschwerte wurde, um ihre frühere qualifizierte Tätigkeit nach Rückkehr von einer längeren OP-bedingten Ausfallzeit wieder aufnehmen zu können. Wir schalteten uns ein und begleiteten unsere Mandantin durch den Wust an "kleinen Tricks und Kniffen", die ein Arbeitgeber anwenden kann, um einer langgedienten Kraft das Arbeitsleben zumindest nicht einfacher zu machen...
Anwaltliche Vertretung und Beratung
Es reihten sich Abmahnungen, Abrechnungsprobleme und so weiter aneinander; kleine Sticheleien, die wir aber dann vor das Arbeitsgericht brachten um Ruhe in das Arbeitsverhältnis zu bekommen. Vielleicht auch durch die Drucksituation am Arbeitsplatz entwickelte sich die Gesundheit unserer Mandantin nicht besser, was Ausfallzeiten nach sich zog. In einer solchen Situation kommt es in unserer anwaltlichen Arbeit nicht nur darauf an, Paragraphen aneinander zu reihen. Wir sehen dann auch eine seelsorgerische Komponente unserer Arbeit, die über die rechtliche Beratung hinausgeht.
Letztlich kam es, wie es fast zu erwarten war. Wir hatten irgendwann die Kündigung der Bank auf dem Tisch. Zu dem Zeitpunkt befand sich unsere Mandantin in der ReHa-Maßnahme.
Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
Wir führten für sie ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Flensburg. Unsere Mandantin konnten wir von den Verhandlungen weitgehend unbelastet lassen und erreichten ein zäh verhandeltes Ergebnis, dass die gesundheitlichen Probleme unsere Mandantin, die möglicherweise anstehende Frühverrentung und ihre Schwierigkeiten beim Finden einer Anschlussbeschäftigung gut mit dem Ergebnis in Einklang brachte.
90.000,- € Abfindung
90.000 € Abfindung für eine Bankangestellte und ein später Beendigungstermin im Jahre 2020 ist sicher kein zu verachtendes Ergebnis.
Die Einigung lässt vom Herzen unserer Mandantin wohl Steine fallen. Wir freuen uns, dass für sie jetzt das wesentliche überstanden ist und sie sich auf ihre Genesung konzentrieren kann. So ein Dank, wie der Präsentkorb oben sind natürlich nett. Aber noch mehr freuen wir uns selbst, wenn wir ein gute Ergebnis erreichen konnten!
Ansprechpartner bei Kündigung und Arbeitsrecht
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Kündigung? Ansprechpartner bei BRINK & PARTNER für diese Themen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze und Rechtsanwältin Sandra Martensen