Fristlose Kündigung durch Arbeitsgericht bestätigtArbeitszeitbetrug bekämpfen

21.11.19Und wieder ein schöner Tag in unserem mobilen Büro. Heute im Arbeitsgericht Rostock in vorweihnachtlicher Stimmung.

Außerordentliche und fristlose Kündigung einer Außendienstmitarbeiterin

Es ging um die außerordentliche Kündigung einer Außendienstmitarbeiterin aufgrund des Vorwurfs von Spesenabrechnungs- und Arbeitszeitbetrug. Wir haben in dieser Sache den Arbeitgeber vertreten. Regelmäßig eine anspruchsvolle Aufgabe, da der Weg zu einer wirksamen fristlosen Kündigung in einem Arbeitsgerichtsverfahren an vielen Ecken und Enden steinig werden kann.

 

Präzise Vorbereitung der fristlosen Kündigung

Wir waren durch unseren langjährigen Mandanten aber von Anfang an beteiligt und haben bereits das Personalgespräch, in dem die Kündigung letztlich übergeben worden ist, vorbereitet und moderiert. Dadurch konnten wir zahlreiche Risiken bereits im Vorwege ausschalten. Die Verteidigung gegen die Kündigungsschutzklage war arbeitsintensiv, da minutiös aufzuarbeiten und zu dokumentieren war, wie die Arbeitnehmerin einerseits über ihre Dokumentationspflichten aufgeklärt worden ist, andererseits, wie sie ihre Täuschungen und falsche Abrechnungen konkret abgewickelt hat. Viel Erfahrung aus anderen Verfahren und eine gute Zusammenarbeit zwischen unserem Mandanten und uns haben dabei satte Früchte getragen.

 

Risiken in der Vertretung des Arbeitgebers minimieren

Wohingegen in vielen Arbeitsgerichtsverfahren zum Nachteil der Arbeitgeber die Risiken irgendwann deutlich steigen und man sich dann auf einen Kompromiss einfach deswegen einlässt, weil man befürchten muss, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt und man dann viel Lohn nachzahlen muss, ist uns im hiesigen Verfahren ein kompletter Durchmarsch gelungen.

 

Minutiöse Vorbereitung führt zum Erfolg im Kündigungsschutzverfahren

Die Klägerin und ihr Anwalt wurden sich in der Verhandlung bewusst, dass sie vor dem Arbeitsgericht nur scheitern können. Parallel dazu drohte noch ein schwebendes Strafverfahren sowie ein Verfahren gegenüber dem Finanzamt, da die Täuschungen natürlich üblicherweise auch einkommensteuerrechtliche Auswirkungen haben.

 

Fristlose Kündigung rechtssicher bestätigt und Abschluss per Einigung


Im Ergebnis haben wir eine Einigung erzielt, bei der wir den Antrag auf Durchführung eines Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft zurücknehmen, die Informationen auch nicht an die Finanzverwaltung weitergeben und der Klägerin jedenfalls noch ein befriedigendes Zeugnis ausgestellt wird, in dem allerdings der Strafvorwurf und darauf hindeutende Zusätze ausgespart bleiben. Ein Zugeständnis, dass dem Arbeitgeber in unserem Fall nicht wirklich weh getan hat, dass aber die Arbeitnehmerin schon ein Stück weit nach vorne bringt.

 

Rücknahme der Kündigungsschutzklage durch die Arbeitnehmerin


Im Gegenzug nimmt die Arbeitnehmerin die Klage insgesamt zurück, wodurch die außerordentliche und fristlose Kündigung nun endgültig wirksam ist und weitere Zahlungsansprüche erloschen sind.

 

Vermeidung des Rechtstreits häufig eine nicht genutzte Chance

Ein besseres Ergebnis hätte die Arbeitnehmerin haben können, hätte sie auf unsere Hinweise im Zuge der Übergabe der außerordentlichen Kündigung damals vertraut und den Vorgang nicht von ihrer Seite aus weiter eskalieren lassen. Aber typischerweise ist eine außerordentliche Kündigung sowohl für die Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber eine absolute Ausnahmesituation, bei der es heißt, kühlen Kopf zu bewahren und mit Rechtskenntnis und Erfahrung den Prozess optimal zu steuern.

 

Anwaltlicher Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Außerordentliche Kündigungen und Arbeitszeitbetrug

 

Sie haben Fragen zu außerordentlichen Kündigungen und Arbeitszeitbetrug? Ansprechpartner bei BRINK & PARTNER ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze und Rechtsanwältin Sandra Martensen

 

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