Schwarzer Humor- Du bist die nächste

06.03.17Das Jura nicht immer viel mit Humor zu tun hat ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wenn es sich hierbei auch vornehmlich um schwarzen Humor handelt.

Dass für wegweisende Entscheidungen im Arbeitsrecht bekannte Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 30. August 2016 (7 TaBV 45/16) einen besonders instruktiven Fall zu entscheiden gehabt.

Die Betreiberin einer Altenpflegeanlage wollte sich nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit von einer missliebigen Betriebsrätin trennen und kündigen. Eine Mitarbeiterin hatte nämlich eine Trauerkarten mit handschriftlichen Zusatz erhalten "Für Dich (bist die nächste)". Auf den Aufruf der Inhaberin, der Absender der Trauerkarte möge sich bei ihr melden,  meldete sich - nicht ganz überraschend- niemand. Als dann ein Vierteljahr später dieselbe Kollegen wieder eine Trauerkarte,  diesmal ohne Text bekam, übergab die die Arbeitgeberin die erste Trauerkarte einem Schriftgutachter. Dieser konnte mit immerhin drei von acht Übereinstimmungsgraden feststellen, dass die erste Karte mit dem bemerkenswerten Text von den Betriebsrätin stammte.

Hierauf versuchte die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung auszusprechen. Der Betriebsrat verweigerte jedoch die Zustimmung und auch das hiernach angerufene Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht hatte Schwierigkeiten, die Zustimmung des Betriebsrates zu ersetzen.

Das Landesarbeitsgericht fand die Trauerkarten zwar irgendwie nicht schön. Weil aber eine Verdachtskündigung die dringende Vermutung einer gravierenden Pflichtverletzung erfordert, hielten sowohl das Arbeitsgericht wie auch das Landesarbeitsgericht die Form der vom Schriftgutachter festgestellten drei von acht Übereinstimmungsgraden für nicht ausreichend, eine Zustimmungsersetzung herbeizuführen.

Nicht bekannt ist, wie das Arbeitsverhältnis zwischen den Betriebsräten und der Kollegin sich weiter gestaltet hat.  

 

Entscheidung zu anwaltlich interessanten Fällen im Arbeitsrecht.

Ansprechpartner: Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze, Rechtsanwältin Sandra Martensen

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