Tantieme und Bonus bei Vorruhestandsgeldern

10.03.17Zur Berücksichtigung von Tantieme- bzw. Bonuszahlungen bei der Berechnung von Vorruhestandsgeldern

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes sind bei der Berechnung von Vorruhestandsgeldern, die auf der Grundlage des "Brutto- Arbeitsentgelts des letzten Monats vor Beginn des Vorruhestand" berechnet werden auslegungsgemäß keine Tantieme- oder Bonuszahlungen zu berücksichtigen, die auf das Jahr bezogen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Regelung einen Sozialplan zu entnehmen sind. Bei dieser Entscheidung ist aber zu berücksichtigen, dass die Rechtsfolge, die aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts folgt ausschließlich aus der Auslegung der konkreten Regelung folgt und anders formulierten Regelungen möglicherweise auch andere Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2016- 9 AZR 81/16  

 

Entscheidung zu anwaltlich interessanten Fällen im Arbeitsrecht.

Ansprechpartner: Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze, Rechtsanwältin Sandra Martensen

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