ArbeitsrechtGlossar

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung ist die Verknüpfung eines Änderungsangebotes mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der Nichtannahme. Arbeitnehmer sollten eine Änderungskündigung im Regelfall nur „unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung“ annehmen. Dann besteht das Arbeitsverhältnis wenigstens zu geänderten Arbeitsbedingungen fort.

Der Arbeitnehmer kann dann die Änderung auf die Berechtigung (soziale Rechtfertigung) überprüfen lassen. Wird das Änderungsangebot dagegen rundweg abgelehnt, wirkt die Änderungskündigung als ordentliche Beendigungskündigung. Im Rechtsstreit geht es dann um „alles oder nichts“.

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