ArbeitsrechtGlossar
Arbeitsgericht
Fachlich spezialisiertes Gericht, an dem Arbeitssachen, also Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis verhandelt und entschieden werden. Eine Besonderheit ist die Beteiligung ehrenamtlicher Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in den Spruchkörpern.
In einigen Fällen ist die Frage schwierig zu beurteilen, ob ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht oder dem ordentlichen Gericht zu verhandeln ist. Dies gilt vor allem bei Handelsvertretern und Geschäftsführern. Hier empfiehlt sich die Vorprüfung durch einen Anwalt, weil durch die Wahl der falschen Gerichtsbarkeit Fristen versäumt werden können und der Rechtsweg damit abgeschnitten ist.
Eine Liste der Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein finden Sie <link file:241 _blank download "Liste der Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein">hier</link>.
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