ArbeitsrechtGlossar
Arbeitspapiere
Arbeitspapiere sind alle Unterlagen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sind. Als solche sind insbesondere der Sozialversicherungsausweis (§ 99 Abs. 1 SGB IV), die Lohnsteuerkarte (§ 39 b EstG), die Arbeitserlaubnis (§ 285 SGB III), die Arbeitsberechtigung (§ 286 SGB III), die Urlaubsbescheinigung (§ 6 Abs. 2 BUrlG), die Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) erwähnenswert. Sie sind nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses herauszugeben und ggf. inhaltlich richtig zu erstellen. Der Arbeitnehmer kann nicht die Übersendung verlangen, da es sich um eine sogenannte „Holschuld“ handelt.
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