ArbeitsrechtGlossar

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist geregelt im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Das Arbeitszeitgesetz ist die Grundlage und verfolgt die Ziele, die Gesundheit zu schützen, Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu schaffen und Sonntage und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe festzulegen. Grundsätzlich darf die im Arbeitszeitgesetz höchstzulässige Arbeitszeit nicht überschritten werden. Im Durchschnitt werden 8 Stunden gearbeitet, nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und nicht länger als 6 Stunden ohne Ruhepause. Die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf im Durchschnitt von 12 Monaten nicht überschritten werden. Zur Regelung der Arbeitszeit gehören auch die Themen Mehrarbeit, Überstunden, Rufbereitschaft, Schichtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit.

Im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung entstanden neben der Regelarbeitszeit Modelle wie Jahresarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, Halbtagsarbeit, Teilzeit, Arbeitsplatzteilung, Lebensarbeitskonten, Modulare Arbeitszeit, Telearbeit, Zeitautonome Arbeitsgruppen, Arbeit auf Abruf, Individuelle Arbeitszeit und Sabbatical. In Zusammenhang mit der Arbeitszeit steht direkt die Entlohnung bzw. das Einkommen.

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