ArbeitsrechtGlossar

Außerordentliche Kündigung

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist normalerweise nur unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfristen zulässig. Nur ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen lässt der Gesetzgeber eine Kündigung ohne Beachtung der ordentlichen Kündigungsfristen zu; nämlich wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.

Hierbei gilt das sog. „Ultima Ratio“-Prinzip. Danach darf die außerordentliche Kündigung nur das letzte Mittel sein, wenn eine ordentliche Kündigung für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unzumutbar erscheint.

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