ArbeitsrechtGlossar
Betriebsnachfolge
Unter Betriebsnachfolge versteht man regelmäßig die Übernahme der Inhaberschaft an einem Betrieb auf gesellschaftsrechtlicher / eigentumsrechtlicher Ebene. In der Regel führt die Betriebsnachfolge zu einem Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB mit der Folge, dass die Arbeitsverhältnisse von dem alten Betriebsinhaber auf den neuen Betriebsinhaber übergehen. Eine Kündigung wegen der Betriebsnachfolge bzw. wegen des Betriebsübergangs ist regelmäßig unzulässig.
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