ArbeitsrechtGlossar
Outplacement
Beim Outplacement geht es um die Trennung eines Mitarbeiters – meist einer Fach- oder Führungskraft – von einem Unternehmen und die Platzierung dieser Person in einer neuen Arbeit. Beratungs- und Vermittlungdienste werden dabei durch Outplacementberater angeboten. Bezahlt wird die Beratung meist vom letzten Arbeitgeber durch einen Teil der Abfindung, um den Vorgang der Kündigung für beide Seiten zu vereinfachen und Streitigkeiten zu vermeiden. Anfangs wurden diese Leistungen vor allem für Fach- und Führungskräfte erbracht, mittlerweile werden ganze Abteilungen dadurch unterstützt.
Der Outplacementberater hilft seinem Klienten, die eigenen Stärken und Ziele zu erkennen, sich richtig zu bewerben, gibt psychologische Betreuung, führt Trainingsmaßnahmen durch und bietet sein eigenes Netzwerk zur Kontaktvermittlung an. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und eine passende neue Stelle zu finden oder sich durch eine Existenzgründung selbstständig zu machen.