ArbeitsrechtGlossar
Weihnachtsgeld
Weihnachtszeit ist Einkaufszeit. Deswegen sind das häufig gezahlte „Weihnachtsgeld“ oder andere betriebliche Jahresabschluss-Prämien beliebt. Für den Arbeitgeber entstehen hierbei schnell Probleme, wenn er aufgrund der konjunkturellen Lage in einem Jahr Schwierigkeiten hat, solche Sonderzuwendungen zu zahlen. Denn selbst wenn arbeitsvertraglich nichts geregelt ist, so kann durch die fortdauernde Zahlung eine sogenannte "betriebliche Übung" durch die wiederholte Gewährung der Sonderzuwendungen entstehen. Hierdurch entstehen ungeschriebene Ansprüche der Arbeitnehmer auch für die Zukunft.
Kürzungen von tariflich festgelegten Weihnachtsgeldern in „schlechten Zeiten“ bedürfen einer Abstimmung unter den Tarifvertragsparteien. Hierdurch wird ein recht formales Vorgehen erforderlich, dass einen langen zeitlichen Vorlauf mit sich bringt und rechtssicher gestaltet werden muss. Auf betrieblicher Ebene lassen sich dann keine Regelungen treffen. Wo stattdessen nur Betriebsvereinbarungen möglich sind, können die Ansprüche auch reduziert werden, wenn die arbeitsvertraglichen Ansprüche vorher auf einer „einheitlichen freiwilligen“ Regelung basierten und durch die Betriebsvereinbarung abgelöst wurden.
Diese „erste“ Betriebsvereinbarung darf dabei die Ansprüche noch nicht selbst reduzieren, wohl aber deren Nachfolgeregelung. Ansonsten gilt für Weihnachtsgelder und andere freiwillige Leistungen, dass eine Koppelung an Leistungen und Unternehmenswohlergehen über eine im Ermessen des Unternehmens stehende Ausschüttungsquote möglich und auch rechtssicher gestaltbar ist.