ArbeitsrechtGlossar
Zeugnis
Die Verwendung des Begriffs "sich bemühen" sowie die Bescheinigung von Pünktlichkeit und korrekter Ausnutzung der Arbeitszeit stellen in einem Zeugnis letztlich eine negative Beurteilung dar und entsprechen nicht dem Erfordernis eines wohlwollenden Zeugnisses (ArbG Neubrandenburg, Urt. v. 12.02.2003 - 1 Ca 1579/02).
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