ArbeitsrechtGlossar
Zugang der Kündigung
Von großer Wichtigkeit für die Wirksamkeit der Kündigung und der Berechnung der richtigen Fristen für die Kündigung ist deren Zugang und Zugangszeitpunkt. Regelmäßig wird die Kündigung per Brief, Einschreiben oder Boten verschickt. Alle Übermittlungsformen enthalten insbesondere für den Arbeitgeber erhebliche Risiken. Der Arbeitnehmer sollte wegen zahlreicher formaler Gesichtspunkte, die für den Angriff der Kündigung von Bedeutung sind und schnelles Handeln erfordern, unverzüglich den Kontakt zu seinem Anwalt aufnehmen.
Die Festlegung des genauen Zugangszeitpunkts für die Kündigung und z. B. die Aufbewahrung des Briefumschlags, in dem die Kündigung verschickt wurde ist wichtig. Sie sollten beides bei dem Beratungsgespräch mit Ihrem Anwalt bei sich tragen. Besonders wichtig für Arbeitnehmer ist es, bei einem Urlaub darauf zu achten, dass die eingehende Post geprüft wird. Ist nach Rückkehr aus dem Urlaub nämlich die Kündigungsschutzklagefrist abgelaufen oder die Fristen für betriebsverfassungsrechtlich gebotene Maßnahmen abgelaufen, so sind die Handlungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer nachhaltig beschränkt. Für den Arbeitgeber heißt dies aber nicht, dass er ohne weiteres durch gezieltes Abwarten auf die Urlaubszeit seine Prozessrisiken wegen der Kündigung minimieren kann.
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